Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir ein unverbindliches Erstgespräch. Es dient zum gegenseitigen Kennenlernen, zur Aufnahme von persönlichen Daten (bereits hier gilt die Verschwiegenheitspflicht) und Herausfinden, ob sich im Rahmen der Therapie eine vertrauensvolle Beziehung entwickeln kann. Sie berichten über Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihr Beschwerdebild. Weiters wird geklärt, wie tiefgehend Ihr Problem ist, sowie, ob und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden kann. Zuletzt besprechen wir den möglichen Therapieablauf.
Telefonisch vereinbaren Sie am einfachsten und raschesten einen Termin. Es kann mitunter zu kurzen Wartezeiten kommen, selten jedoch betragen diese mehr als zwei Wochen. Wir empfehlen, Therapiestunden möglichst früh zu vereinbaren. Um einen Therapieerfolg zu erzielen, ist es sinnvoll, möglichst regelmäßig Termine zu vereinbaren und diese auch einzuhalten! Sollten Sie zu einem Termin zu spät kommen, so kann die Sitzung nicht verlängert werden!
Es kann immer dazu kommen, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können - von beiden Seiten. Wie bei den meisten Dienstleistungen auf Honorarbasis gibt es auch in unserem Institut die Zweitageregel: Sie müssen Termine mindestens 48 Stunden vorher absagen, andernfalls muss das Honorar für die ausgefallene Stunde bezahlt werden.
Für Psychotherapie besteht die im Psychotherapiegesetz verankerte Schweigepflicht! Inhalte der Therapie dürfen von der Therapeutin an niemanden weitergegeben werden!